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Die Bundesländer veröffentlichen gemäß Artikel 67 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 zur Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfassten und für die Zwecke der INSPIRE-Richtlinie relevanten Geodatensätze aus der EU-Agrarförderung.
Dies umfasst Geodatensätze aus dem
die den INSPIRE-Themen Landnutzung (Land Use) und Landbedeckung (Land Cover) zugeordnet werden.
Die im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie vorhandene Geodatenstruktur wird dafür verwendet. Daneben finden die geltenden Technical Guidelines on IACS Data Sharing - Teil 1 und Teil 2 - der EU-Kommission Anwendung. Eine Überarbeitung und Zusammenführung der Technical Guidelines - geoIACS - durch die EU Kommission ist in Vorbereitung.
Sie sind zudem als hochwertige Datensätze nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 (DVO-HVD) gekennzeichnet und den Kategorien Georaum sowie Erdbeobachtung und Umwelt zugeordnet.
Folgende Links der Bezugsräume führen zu den Metadaten der Geodaten und -dienste im zentralen Geodatenkatalog der GDI-DE. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Datenformat, Schnittstellen, Maßstab und Lizenzen. Diese recherchierten Parameter sind ebenfalls in der Übersichtstabelle “Relevante Geodaten für die landwirtschaftliche Praxis” enthalten.